Wirtschaftsstrafrecht
Beratung und Strafverteidigung für Unternehmer und Führungskräfte
Mehr Freiheit wagen, mehr Leistung bringen oder einfach mehr verdienen. Wer das will, wird Unternehmer oder übernimmt Führungsaufgaben. Doch wer Verantwortung trägt, ist auch Risiken ausgesetzt und muß besondere Sorgfalt walten lassen. Der Vorwurf, es sei ein Fehler gemacht worden, ist schnell erhoben und kann bis zur Behauptung reichen, es sei eine Straftat begangen worden. Im Wirtschaftsleben geht es meist um Steuerstraftaten oder andere Delikte des Nebenstrafrechts, etwa Umweltdelikte. Es kann aber auch um Kernstrafrecht gehen. Seit Jahren arbeiten sich die Gerichte an der Abgrenzung des Untreuetatbestands (§ 266 StGB) ab - aber der Unternehmer darf die Grenze zwischen Recht und Unrecht nicht übertreten, auch wenn sie nicht immer leicht erkennbar ist.
Naske Rechtsanwälte stehen Menschen in möglicherweise schwierigen Situationen zur Seite und sind jederzeit für sie erreichbar. Wir beraten Führungskräfte und Unternehmer, die Fehler vermeiden oder sich gegen den Vorwurf eines Fehlers wehren wollen. Wir arbeiten außerdem als Strafverteidiger in Wirtschaftsstrafsachen und übernehmen die Verteidigung in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.