Luftrecht
Unternehmen der Luftfahrt und Luftfahrtpersonal
Hochtechnologie im Alltagseinsatz. Das ist Luftfahrt. Unternehmen der Luftfahrt und Luftfahrtpersonal erfüllen äußerste Anforderungen. Die Technik, die Interaktion der Menschen miteinander und die Schnittstellen zur Maschine zu beherrschen ist eine Kunst.
Hohe Anforderungen stellt nicht nur die Technik. Herausforderungen des Alltags als Unternehmen der Luftfahrt (Airline oder Entwicklungs-, Herstellungs- oder Instandhaltungsbetrieb) oder als Personal (Teil-66-Personal, Pilot oder Flugbegleiter) sind insbesondere auch solche des Luftrechts. Die Genehmigung als Luftfahrtunternehmen oder Technikbetrieb, als Techniker oder Pilot erstmals zu erhalten, ist eine herausragende Leistung. Die Forderungen des Luftrechts im Alltag zu erfüllen, bleibt anspruchsvoll. Die Regeln sind zahlreich und sehr speziell.
Erfolgreich in der Luftfahrt zu agieren heißt daher auch, sich in einem Regelsystem agil bewegen zu können. Spielräume zu erkennen, die das Recht eröffnet. Zwingende Regeln zu verstehen und jederzeit sicher einzuhalten, ohne sich einschränken zu lassen. Für Unternehmen der Luftfahrt zentral sind dabei die Handbücher: hier können in nicht zu unterschätzendem Umfang die Unternehmen die für sie geltenden Regeln selbst gestalten.
Die nötige Beweglichkeit bei Einhaltung der Regeln verschafft unseren Mandanten zuverlässig unser Rat. Naske Rechtsanwälte kennen die Details des Luftrechts und verstehen die inneren Verknüpfungen ebenso wie die Einbettung in die allgemeinen Regeln des Rechts. Deshalb wenden sich unsere Mandanten an uns, um Zukunft zu gestalten oder Vergangenheit zu bewältigen. Wir beraten bei der Gestaltung unternehmensinterner Prozesse und Handbücher. Wir unterstützen beim Umgang mit den Behörden. Auf unsere juristische Expertise verlassen sich unsere Mandanten und schätzen unsere Verständnis auch für die Technik.